Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die gerichtliche Vertretung in Arbeitsrechtsstreitigkeiten als auch auf die vorbereitende bzw. begleitende Beratung.
Im Auftrag unserer Mandanten kümmern wir uns
im individuellen Arbeitsrecht um:
› Gestaltung von Verträgen
› Beratung im Umgang mit Arbeitnehmern
› Entwürfe von Aufhebungsverträgen, Abmahnungen usw.
› Beratung zur Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
› Gerichtliche Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Verfahren
und im kollektiven Arbeitsrecht um :
› Beratung bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
› Durchführung von Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
› Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle.
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten Sie: